SPD im Spessart - SPD-Eschau im Landkreis Miltenberg - Wahlen - Ortsverein - solide - partnerschaftlich - demokratisch - sachbezogen - praktisch - durchdacht - Kommunalpolitik - rund um den Naturpark Spessart


Sachbezogen
Praktisch
Durchdacht

STICHWAHL zur Bürgermeister- und Landrats-Wahl

Wichtige Hinweise zur Antragstellung und Erteilung von Briefwahlunterlagen

Anträge auf Erteilung von Briefwahlunterlagen für die Bürgermeister-Stichwahl im Markt Eschau sowie die Landrats-Stichwahl im Landkreis Miltenberg am 30. März 2014 können ab sofort beim Markt Eschau, Rathausstr. 13, 63863 Eschau, gestellt werden. 

Alle wahlberechtigten Personen, die für die erste Wahl am 16.03.2014 Briefwahlunterlagen beantragt und dabei auf der Wahlbenachrichtigungskarte das Feld angekreuzt haben, dass auch für eine eventuelle Stichwahl am 30.03.2014 Briefwahlunterlagen beantragt werden, erhalten die Briefwahlunterlagen (Wahlschein, Stimmzettel Bürgermeister-Stichwahl und Stimmzettel-Landrats-Stichwahl sowie alle sonstigen Unterlagen für die Briefwahl) automatisch von der Gemeinde per Post übersandt. 

Alle sonstigen wahlberechtigten Personen, die bei der Stichwahl per Briefwahl wählen möchten, müssen hierzu einen gesonderten Antrag bei der Gemeinde stellen. 

Der Antrag kann bis zum Freitag, dem 28.03.2014, 15.00 Uhr, schriftlich (hierzu kann die Wahlbenachrichtigungskarte oder die mit den Briefwahlunterlagen für die erste Wahl übersandte Ersatz-Wahlbenachrichtigungskarte verwendet werden) oder mündlich, oder per E-Mail oder über das Bürgerservice-Portal gestellt werden. Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich. 

Wahlscheine können von einer wahlberechtigten Person noch bis zum Stichwahltag, 15.00 Uhr, beantragt werden, wenn bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung der Abstimmungsraum nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann; das gleiche gilt unter bestimmten Voraussetzungen für nicht in einem Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte. 

Verlorene Wahlscheine werden nicht ersetzt. Versichert eine wahlberechtigte Person glaubhaft, dass ihr der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihr bis zum Tag vor der Stichwahl, 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden. 

Die Briefwahlunterlagen können frühestens ab Donnerstag, den 20.03.2014, ausgehändigt bzw. per Post versandt werden, da laut Information des Landkreiswahlleiters die Stimmzettel für die Landrats-Stichwahl frühestens zu diesem Zeitpunkt vorliegen. 

Die/Der Briefwählerin/Briefwähler ist selbst dafür verantwortlich, dass der Wahlbrief mit dem Wahlschein und den Stimmzetteln so rechtzeitig an die auf dem Wahlbriefumschlag angegebene Stelle eingesandt wird, dass der Wahlbrief dort spätestens am Stichwahltag bis 18.00 Uhr eingeht. Er kann dort auch abgegeben werden. 

Wir bitten deshalb, auf eine rechtzeitige Antragstellung zu achten. 

Für weitere Auskünfte oder eventuelle Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bürgerbüros (Telefon: 09374/9735-113 oder 09374/9735-0) gerne zur Verfügung. 


Briefwahl-Antrag online ... bitte hier klicken


Lebensqualität
sichern
durch starke
Kommunalpolitik


Eschau
Hobbach
Sommerau
Wildensee
Wildenstein
Oberaulenbach
Unteraulenbach


Mitglied werden

Solide
Partnerschaftlich
Demokratisch

Koalitionsvertrag 2021-2025

Botschaften Koalitionsvertrag-final

Kurzbotschaften Koalitionsvertrag

Generalversammlung mit Neuwahlen
am Dienstag, den 18.04.2023 um 19:30 Uhr im Gasthaus Zum Löwen Eschau
mehr ... hier klicken

SPD-Eschau